Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums

aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule

Generell gilt:

Wenn der Notendurchschnitt der Einzelnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht aus dem Übertrittszeugnis

2,33 oder besser ist,

ist ein Übertritt ans Gymnasium immer möglich.

Bei einem Notendurchschnitt von 2,66 oder schlechter ist der Übertritt nur mit Probeunterricht möglich.

Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasium wird nur noch durch die Noten festgestellt. Die Beurteilungen im Übertrittszeugnis dienen ausschließlich zur Information.

Das Höchstalter zur Aufnahme am Gymnasium ist 12 Jahre. (Stichtag ist der 30. September des betreffenden Jahres. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits 12 Jahre alt ist, darf in der Regel nicht in die Jahrgangsstufe 5 aufgenommen werden.)

Weitere Übertrittsregelungen (Auszug)

3. Klasse Grundschule in
5. Klasse Gymnasium

Diese Schüler ("Springer") können automatisch an das Gymnasium übertreten.

5. Klasse Mittelschule in
5. Klasse Gymnasium

Der Notendurchschnitt aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis muss 2,00 oder besser sein.

5. Klasse Realschule in
5. Klasse Gymnasium

Vorrückungserlaubnis und der Notendurchschnitt aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis muss 2,50 oder besser sein.

5. Klasse Realschule in
6. Klasse Gymnasium
Vorrückungserlaubnis und der Notendurchschnitt aus Deutsch, Englisch und Mathematik muss 2,00 oder besser sein; sonst Aufnahmeprüfung.
6. Klasse Realschule in
6. Klasse Gymnasium
Vorrückungserlaubnis und der Notendurchschnitt aus Deutsch, Englisch und Mathematik muss 2,00 oder besser sein; sonst Aufnahmeprüfung.

Dies ist nur ein Auszug aus einer Vielzahl von Regelungen. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten des Kultusministeriums.