Das Übertrittszeugnis muss in der Grundschule nicht mehr beantragt werden; jeder Schüler erhält Anfang Mai dieses Zeugnis.
In der Jahrgangsstufe 4 entfällt das Zwischenzeugnis. Statt dessen erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses einen Zwischenbericht über die Leistungen in allen Fächern.
In der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule wird kein Übertrittszeugnis mehr ausgehändigt. Für einen möglichen Übertritt werden die Noten des Jahreszeugnisses herangezogen.
Auch bei nicht bestandenem Probeunterricht erfolgt bei 4/4 in den Probeunterrichtsnoten Mathematik und Deutsch auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Aufnahme in das Gymnasium.