Für den Übertritt gibt es einige Änderungen gegenüber den Vorjahren:
Das Übertrittszeugnis muss in der Grundschule nicht mehr beantragt werden; jeder Schüler erhält Anfang Mai dieses Zeugnis.
In der Jahrgangsstufe 4 entfällt das Zwischenzeugnis. Statt dessen erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses einen Zwischenbericht über die Leistungen in allen Fächern.
In der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule wird kein Übertrittszeugnis mehr ausgehändigt. Für einen möglichen Übertritt werden die Noten des Jahreszeugnisses herangezogen.
Auch bei nicht bestandenem Probeunterricht ist bei 4/4 in den Probeunterrichtsnoten Mathematik und Deutsch auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Aufnahme an das Gymnasium gewährleistet.