Schulzweige

Die Schülerinnen und Schüler des Stiftland-Gymnasiums können wählen zwischen einem…

  • Wirtschaftswissenschaftlichen Zweig mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (WSG-W)
  • Naturwissenschaftlich-Technologischen Zweig (NTG)
  • Sprachlichen Zweig (SG)

Diese Zweige unterscheiden sich lediglich in den fachlichen Zuordnungen von 4 Unterrichtsstunden pro Woche.

Die Zweigwahl erfolgt in der siebten Jahrgangsstufe mit Wirkung in der achten Jahrgangsstufe. Die Wahl des Zweiges kann durch die vorhergehende Sprachenwahl eingeschränkt sein.

Sprachenwahl

Wahl der 2. Fremdsprache

In der sechsten Jahrgangsstufe können unsere Schüler zwischen den zweiten Fremdsprachen Französisch und Latein wählen. Diese Wahl hat Auswirkugen auf die Wahl der Ausbildungsrichtung ab der achten Jahrgangsstufe.

Folgende Sprachenfolgen sind je nach Zweig möglich:

  • NTG und WSG
    • Englisch + Latein
    • Englisch + Französisch
  • SG
    • Englisch + Latein + Französisch

Das heißt: Wer Französisch als zweite Fremdsprache wählt, schließt für sich damit den Sprachlichen Zweig aus.

Die Wahl der zweiten Fremdsprache erfolgt in der fünften Klasse mit Wirkung ab der sechsten Klasse, die Wahl des Zweigs erfolgt in der siebten Klasse mit Wirkung ab der achten Klasse.

Wahl einer 3. Fremdsprache

Schüler im sprachlichen Zweig haben ab der achten Klasse die drei Fremdsprachen Englisch, Latein und Französisch.

Alle Schüler im G9 können ab der elften Klasse ihre 2. Fremdsprache durch Spanisch ersetzen. Dann müssen sie aber auch in der Oberstufe die Fremdsprache Spanisch als Unterrichtsfach belegen.

Die Wahl der dritten Fremdsprache erfolgt in der zehnten Klasse mit Wirkung ab der elften Klasse.

Einführungsklasse

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Einführungsklasse: Nach einer sehr guten Mittleren Reife können Schülerinnen und Schüler direkt an unser Gymnasium übertreten und so die Allgemeine Hochschulreife erlangen. Im G9 erfolgt dieser Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die die Aufnahmebedingungen gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 GSO erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie hier.