Die im Lateinunterricht erworbenen und weiterentwickelten Kenntnisse und Fähigkeiten wie sprachliche Kreativität, Textverständnis, logisches Denken oder Analyse- und Kritikfähigkeit gehören zur allgemeinen Hochschulreife und sind eine gute Voraussetzung für jedes Studium. Hinzu kommt, dass auch rein formal der Nachweis von Lateinkenntnissen, von gesicherten Lateinkenntnissen (Kleines Latinum) oder gar des Latinums nach wie vor an allen Universitäten für zahlreiche Studiengänge gefordert wird. Einen Überblick über die Zuerkennung dieser Kenntnisse am Gymnasium bietet die folgende Tabelle:

Latein als Studienvoraussetzung
 

Voraussetzung für den Erwerb am Gymnasium
(ohne zusätzliche Prüfungen)

Lateinkenntnisse am Ende der Spracherwerbsphase (8. Klasse) mindestens Note 4 im Jahreszeugnis

gesicherte Lateinkenntnisse
(Kleines Latinum)

nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr (9. Klasse) mindestens Note 4 im Jahreszeugnis
Latinum nach der Spracherwerbsphase und zwei weiteren Lektürejahren (10. Klasse) mindestens Note 4 im Jahreszeugnis