Diejenigen Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Grundschule, die im Übertrittszeugnis einen Notendurchschnitt von 2,66 oder schlechter haben, müssen am Probeunterricht teilnehmen
Alle Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser können ohne weitere Prüfung übertreten.
Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers / der Schülerin, richtet der Schulleiter zu Beginn des neuen Schuljahres einen weiteren Probeunterricht ein.
Die Unterrichtsgespräche dauern jeweils etwa eine Stunde und befinden sich auf dem Niveau des Gymnasiums.
Dem PU werden die Anforderungen der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik zugrunde gelegt. Allerdings wird in den jeweiligen Prüfungen aller drei Tage auch das Anforderungsprofil des Gymnasiums berücksichtigt.
Aufgaben und Lösungen des Probeunterrichts früherer Jahre finden Sie auf den Seiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung.
Für die Fächer Deutsch und Mathematik wird zunächst ein Gesamtnote gebildet.
Wird der PU am Gymnasium bestanden, kann der Schüler auch an die R6 übertreten. Sind beide Noten jeweils 4, können die Eltern auf Antrag einen Übertritt an die Realschule oder an das Gymnasium erwägen (siehe auch oben).
Wird der PU am Gymnasium nicht bestanden (mit Notenbild 4/5, 5/4 oder schlechter), so kann bei einem Notendurchschnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis der Übertritt an eine Realschule erfolgen. Bei einem Notendurchschnitt von 3,00 oder schlechter muss der Probeunterricht an der R6 (meist Anfang September) nachgeholt werden.
Die genauen Termine erfragen Sie bitte an der Realschule.